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Autoversicherung
Leichtkrafträder und -roller mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm, bzw. bis einschließlich 125 ccm, bzw. einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW können durch eine so genannte Leichtkraftradversicherung abgesichert werden. Da die Fahrvoraussetzung für derartige Fahrzeuge die Führerscheinklasse A1 (früher 1b) ist, ist die Höchstgeschwindigkeit für 16- und 17-Jährige auf 80 km/h begrenzt. Leichtkrafträder dürfen darüber hinaus auch von Autofahrern ohne zusätzlichen Motorradführerschein gefahren werden, wenn diese vor dem 01. April 1980 den Führerschein Klasse 3 gemacht haben.
Durch eine Leichtkraftradversicherung versichert ist der Versicherungsnehmer selbst, sowie der Halter, wie auch der Eigentümer und natürlich der Fahrer. Versicherungsnehmer bei Minderjährigen ist dabei in der Regel ein Elternteil, oder aber der gesetzliche Vertreter. Versichert durch eine Leichtkraftradversicherung sind sowohl Personenschäden, als auch Sachschäden und Vermögensschäden. Der Versicherungsschutz gilt dabei jeweils für ein Versicherungsjahr und besteht europaweit. Die Beiträge zu einer derartigen Versicherung können entweder monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich oder aber jährlich entrichtet werden.
Wie bei der Autoversicherung auch, so ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung innerhalb der Leichtkraftradversicherung von Gesetzesseite her Pflicht. Die Haftpflichtversicherung innerhalb der Leichtkraftradversicherung schützt dabei gegen berechtigte und unberechtigte Haftungsansprüche von Dritten. Sie umfasst dabei die Übernahme von Kosten für die Abwehr von unbegründeten Schadenersatzansprüchen, die durch den Gebrauch des versicherten Leichtkraftrades oder -rollers entstehen.
Einige Versicherungsgesellschaften bieten darüber hinaus eine beitragsfreie Zusatzdeckung an für Schäden mit selbst genutzten Mietfahrzeugen im europäischen Ausland.
Durch eine Kaskoversicherung innerhalb der Leichtkraftradversicherung kann man auch Schäden am eigenen Fahrzeug abdecken. Hierbei kann man wählen zwischen einer Teilkasko- oder aber einer Vollkaskoversicherung.
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